Littenstraße 108    10179 Berlin    Tel.: (030)32675615    E-Mail:

 

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Stellungnahme zum Entwurf des Familienpolitischen Programms in Brandenburg

06. 03. 2017

Stellungnahme der LAGF zum Entwurf: „Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“

 

Die Familienverbände begrüßen die kontinuierliche Fortschreibung des Familien- und Kinderpolitischen Programms. Familienpolitik wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird im Programm auch deutlich an der Beteiligung von insgesamt sieben Ministerien.

 

Die Familienverbände sind aber der Meinung, dass ein solches Programm nur Erfolg haben kann, wenn es sich als Programm aller Brandenburgerinnen und Brandenburger versteht. Bereits die Entwicklungsphase muss daher auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu gehört die Einbindung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, wie z.B. Familien- und Wohlfahrtsverbände, Initiativen, Stiftungen, Netzwerkstrukturen, Kirchen und Wissenschaft, aber auch die Vertretung der Gebietskörperschaften aus Landkreisen und Kommunen.

 

Wir empfehlen die erneute Berufung eines Landesbeirates für Familienpolitik als beratendes Gremium. Dieser bietet allen familienpolitisch relevanten Stimmen ein Forum. Hier werden Ideen entwickelt und Handlungsempfehlungen verabschiedet. Um eine solide Basis zu haben, wird der Landesbeirat beauftragt, einen Familienbericht zu erstellen. Brandenburg fehlt eine umfassende Bestandserhebung und die Erkenntnis über Bedarfslagen aus denen dann Zielsetzungen für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden können.

 

Viele Projekte des Maßnahmenpakets laufen seit mehreren Jahren. Wir fordern daher (wo noch nicht geschehen) eine Evaluation dieser Maßnahmen mit dem Ziel, bewährte Projekte in eine Regelfinanzierung zu überführen.

 

Die Familienverbände empfehlen die Verabschiedung eines Familienfördergesetzes, um familienunterstützende Projekte auf eine gesicherte finanzielle und ideelle Basis zu stellen.

 

Familienarmut ist eines der bedrückendsten Probleme in unserer Gesellschaft.In Brandenburg ist fast jedes vierte Kind von Armut zumindest bedroht. Am stärksten von Armut betroffen sind Kinder aus Haushalten von Alleinerziehenden, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit Migrationshintergrund.

 

Wir fordern einen Landesaktionsplan gegen Familienarmut, mit Schwerpunkt auf die genannten drei besonders betroffenen Familienkonstellationen.

 

Erläuterung

 

Allgemein:

 

Im Jahr 2005 wurde das erste Familien- und Kinderpolitische Programm: „Die Brandenburger Entscheidung – Familien und Kinder haben Vorrang“ mit dem Ziel verabschiedet, Brandenburg zu einer „besonders kinder- und familienfreundlichen Region“ zu machen. Konkret wurden 10 Ziele verfolgt, u.a. „In Brandenburg sollen wieder mehr Kinder geboren werden.“ oder „In Brandenburg soll Müttern und Vätern ermöglicht werden, die Anforderungen von Familie und Berufsleben miteinander vereinbaren zu können.“ Mit einem insgesamt 61 Einzelmaßnahmen umfassenden Paket sollten diese Ziele umgesetzt werden.

 

Im Jahr 2011 folgte die Fortschreibung des Programms. Brandenburg sollte zu „einer der familien- und kinderfreundlichsten Regionen in Europa werden.“ Auf konkrete Zielsetzungen wurde verzichtet, sondern Handlungsfelder und Schwerpunkte benannt. Im neu strukturierten Maßnahmenpaket fanden sowohl bewährte als auch neu entwickelte Maßnahmen und Instrumente ihre Aufnahme.

 

Jetzt, Februar 2017, liegt der Entwurf für die 2014 im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Familienpolitisches Maßnahmenpaketes vor. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, „bestmögliche Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern und ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen. … Im Vordergrund steht dabei die Zielsetzung, familienfördernde Strukturen, wie die Lokalen Bündnisse für Familie, die Mehrgenerationenhäuser und das Netzwerk Gesunde Kinder, nachhaltig zu unterstützen.“

 

In der Einleitung wird erläutert, warum viele Maßnahmen, die familienpolitisch relevant sind, keinen Eingang in das Programm gefunden haben. Das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm“, die „Seniorenpolitischen Leitlinien“ und das „Behindertenpolitische Maßnahmepaket“ sind auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet und sollen daher nicht im vorliegenden Maßnahmepaket dargestellt werden.

 

Anders verhält es sich mit der Initiative „Starke Familien – Starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. „Hierbei handelt es sich zwar um eine zentrale familienpolitische Initiative der Landesregierung, die aber nicht als administratives Vorhaben des Landes umgesetzt wird, sondern von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren mit getragen und gelenkt wird.“

 

Im zweiten Teil werden die Schwerpunkte und Projekte vorgestellt.

 

Schwerpunkte sind:

  1. Unterstützung unterschiedlicher Netzwerkstrukturen,
  2. Verbesserung der Kindertagesbetreuung,
  3. Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften,
  4. Modellhafte Entwicklung einer familienorientierten Arbeits- und Wirtschaftsregion und
  5. Sicherung der Mobilität von Familien.

 

Weitere bewährte Projekte der Familienförderung wurden aus den ersten beiden familienpolitischen Programmen weitergeführt. Sie umfassen die Handlungsfelder:

 

  1. Familienbildung
  2. Verbraucherbildung für Eltern
  3. Gesundheitsförderung und Prävention
  4. Familienfreundliche Regelungen an Schulen und Hochschulen
  5. Familienerholung und Familienfreizeit
  6. Familienfreundliche Kommune

 

Der dritte Teil umfasst in einer tabellarischen Übersicht die einzelnen Maßnahmen mit Verantwortlichkeit, Maßnahmezeitraum und Fördervolumen.

 

Anmerkungen zum Programm

Die Familienverbände begrüßen die kontinuierliche Fortschreibung des Familien- und Kinderpolitischen Programms. Familienpolitik wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird im Programm auch deutlich an der Beteiligung von insgesamt sieben Ministerien.

 

Familie ist vielfältig und verändert sich. Neben dem gesellschaftlichen Wandel gibt es eine Vielzahl von Familienformen. Dies soll in einem weitgefassten Familienbegriff deutlich werden. Allerdings ist, wie auch schon im Koalitionsvertrag, die benutze Formulierung „Familie ist da, wo Kinder sind, wo Menschen ihr Leben teilen und wo Generationen füreinander Verantwortung tragen.“ sehr unpräzise. Müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht eine Bedingung aus, um von Familie zu sprechen?

 

In der Einleitung werden Alleinerziehende und kinderreiche Familien als besonders unterstützenswert identifiziert. In der Umsetzung findet das allerdings keinen Widerhall. Allein bei der Integrationsbegleitung für Langzeitsarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften werden Alleinerziehende wenigstens genannt, ohne jedoch den besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Kinderreiche Familien kommen nicht vor.

 

Im Gleichstellungspolitischen Programm heißt es auf Seite 16: „So wird z.B. den Belangen der Alleinerziehenden …nicht in diesem , sondern im Familienpolitischem Programm Rechnung getragen.“ Leider kommen die Belange Alleinerziehender auch im Familienpolitischen Programm nicht vor.

 

Hier zeigt sich das Dilemma, wenn mehrere Programme parallel laufen.

 

Bereits in den Familien- und Kinderpolitischen Leitlinien des Landesbeirats für Familienpolitik unter Vorsitz von Prof. Bertram aus dem Jahr 2009 heißt es: „Nachhaltige Familienpolitik kann in einer modernen Gesellschaft überhaupt nur dann Rahmenbedingungen für die optimale Entwicklung von Kindern schaffen, wenn sie sich als eine Gleichstellungspolitik versteht, die ihren Schwerpunkt darauf legt, Möglichkeiten der Fürsorge für andere als einen wesentlichen Bestandteil einer modernen Gesellschaft zu begreifen.“

 

Insbesondere von den Familienverbänden wurde seit dem ersten Programm 2005 immer wieder angemahnt, dass ein Familienpolitisches Programm nur dann Erfolg haben kann, wenn es sich als Programm aller Brandenburgerinnen und Brandenburger versteht: mit frühzeitiger Einbindung aller familienpolitischer Akteure auf Landes-, Landkreis- und Kommunalebene; sowohl aus der Administration als auch aus der Zivilgesellschaft.

 

Aber das einzige Projekt, in dem Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft von Anfang an eingebunden wurden und von diesen mit getragen wird: der „Runde Tisch gegen Kinderarmut“, wird aus eben diesem Grund nicht in das Programm aufgenommen.

 

Alle Familien- und Kinderpolitischen Programme bestanden aus vielen großen und kleinen Projekten. Einige wurden nicht weitergeführt, andere haben sich im Laufe der Jahre sicher bewährt. Werden sie doch zum Teil seit vielen Jahren immer wieder gefördert. Wir fragen, wann diese Projekte, die nachweislich erfolgreich sind, in eine Regelfinanzierung übergehen? Gerade Familien können nicht in Förderzeiträumen planen. Sie brauchen Verlässlichkeit. Deshalb brauchen auch familienunterstützende Strukturen Verlässlichkeit in ihrer Finanzierung. Brandenburg braucht ein Familienfördergesetz und einen Landesaktionsplan gegen Familienarmut.

 

Anmerkung zu den Maßnahmen

Uns fällt auf, dass alle Maßnahmen bereits seit mehreren Jahren laufen, zum Teil schon in der letzten oder vorletzen Legislaturperiode begonnen haben. Wir haben es daher weniger mit Innovation als eher mit einer Systematisierung und Konkretisierung der Aufgaben des Koalitionsvertrages zu tun.

 

Schwerpunkt A1: Unterstützung von Netzwerkstrukturen

Ehrenamt funktioniert nicht ohne Hauptamt. Wir begrüßen, dass ehrenamtliche Strukturen gestärkt werden. In diesem Fall die vielfältigen familienunterstützenden Netzwerke: Lokale Bündnisse, Mehrgenerationenhäuser, Netzwerk Gesunde Kinder, Netzwerk Gesunde Kita. Außerdem fällt in diesen Schwerpunkt die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“, die als Beratungsstelle arbeitet.

 

Auffällig ist das hohe Fördervolumen (3.119.000,00 € pro Jahr) für das „Netzwerk Gesunde Kinder“. Mit weniger als 1% dieser Summe muss die Servicestelle für das „Netzwerk Gesunde Kita“ auskommen.

 

Von dem 3.677.000,00 €, die jedes Jahr für den Schwerpunkt Netzwerkstrukturen bereit stehen, werden 85% für Beratung und Begleitung von Familien mit Kindern um die Geburt bis zu einem Alter von drei Jahren mit dem Schwerpunkt „gesunde Entwicklung“ ausgegeben.

 

Die vergleichsweise hohe Förderung dieses Angebotes wird begrüßt. Die Familienverbände fragen sich, warum diese wichtige Arbeit unter dem Titel Netzwerkstrukturen versteckt wird.

 

Des weiteren verweisen wir auf die Familien- und Kinderpolitischen Leitlinien des Landesbeirats für Familienpolitik aus dem Jahr 2014, die die Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7-16 Jahren fordern.

 

Familienverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände finden keine Erwähnung. Sie werden seit vielen Jahren in unterschiedlicher Höhe vom Land Brandenburg gefördert. Wir fordern eine einheitliche, nachhaltige und auskömmliche Förderung, um die ehrenamtliche Arbeit zu koordinieren, Referenten- und Geschäftsführungstätigkeiten sicher zu stellen und Projekte entwickeln und umsetzen zu können.

 

Schwerpunkt A2: Verbesserung der Qualität der Bildungsarbeit und Strukturentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Im Bezug auf die Versorgungsquoten mit Kinderbetreuungsangeboten nimmt Brandenburg im Bundesvergleich einen Spitzenplatz ein.

 

Was den Personalschlüssel betrifft, ist Brandenburg auf einem der hinteren Plätze zu finden. Zwar wurde für die unter Dreijährigen die Erzieher/innen-Kinder-Relation von 1:6 auf 1:5 verbessert. Für eine gute Qualität in der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit wird aber ein Schlüssel von 1:4 bis 1:3 empfohlen. Der Bundesdurchschnitt lag 2015 bei 1:4,3.

 

Die Familienverbände der LAGF halten folgende Weiterentwicklungen für dringend notwendig:

 

  • Die Fachkraft-Kind-Relation ist ausschließlich auf pädagogisch qualifizierte Fachkräfte anzuwenden.
  • Die Fachkraft-Kind-Relation muss sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und den Bedürfnissen der Kinder abhängig von Alter und Entwicklungsstand gerecht werden. Wir empfehlen ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 für Kinder von ein bis drei Jahren und von 1:9 für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt.
  • Die erforderliche Fachkraft-Kind-Relation muss immer gewährleistet sein.

Obwohl sich die Koalitionsparteien für eine Beitragsfreiheit ausgesprochen haben, fehlt im Programm eine entsprechende Zielsetzung mit möglicher Umsetzung.

 

Wir empfehlen, die beitragsfreie Kita als familienpolitisches Ziel zu formulieren und als Maßnahme mit in das Programm aufzunehmen.

 

Schwerpunkt A3: Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

 

Bei der Integrationsbegleitung handelt es sich um keine Familienförderung, weil sie auch allen Langzeitarbeitslosen und nicht nur Familienbedarfsgemeinschaften offen steht. Trotzdem begrüßen die Familienverbände diese aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Maßnahme, da sie neben der Arbeitsvermittlung auch den Ansatz sozialen Integration verfolgt.

 

Wir regen an, dass die Träger dieses Projektes angehalten werden, mit den bereits existierenden Netzwerkstrukturen vor Ort (siehe A1) eng zusammen zuarbeiten um Synergieeffekte zu nutzen.

 

Schwerpunkt A4: Modellhafte Entwicklung des Ansatzes einer familienorientierten Arbeits- und Wirtschaftsregion im Land Brandenburg

 

Wir hoffen, dass die Maßnahme über die Modellphase hinaus weiter entwickelt wird und die Systematik auch in anderen Regionalen Wachstumskernen (RWK´s) angewandt wird. Die gewonnenen Erkenntnisse werden sich sicher nicht 1:1 umsetzen lassen.

 

Außer dem Hinweis auf die Auftaktveranstaltung im Jahr 2011 fehlt eine Idee, wie die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Familienfreundlicher Landkreis“ mit eingebunden werden.

 

Sehr zu begrüßen ist die Methode, zuerst „eine Übersicht über vorhandene Aktivitäten und Bedarfslagen (Familienbericht) anzufertigen, aus der danach konkrete Maßnahmen für Familien abgeleitet werden können.“

 

Einen Familienbericht fordern die Familienverbände seit vielen Jahren. Für Brandenburg fehlt eine umfassende Bestandserhebung und die Erkenntnis über Bedarfslagen, aus denen dann Zielsetzungen für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden können. Dies ist auch an diesem Maßnahmenpaket zu sehen, bei dem auf konkrete Zielsetzungen verzichtet wurde.

 

Schwerpunkt A5: Sicherung der Mobilität von Familien und Verkehrssicherheit

 

Das verbundweite Schülerferienticket und Schülerfreizeitticket ist ein eigenwirtschaftliches Angebot des VBB. Es ist unklar, warum dies als Maßnahme der Landesregierung ausgewiesen wird.

 

Obwohl kostengünstig, ist das Schülerferienticket und Schülerfreizeitticket für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine zusätzliche Belastung. Gibt es eine Evaluation, ob dieses Ticket auch von Kinden aus ALGII-Familien genutzt wird?

 

Eine sinnvolle Maßnahme ist es, Kinder grundsätzlich kostenfrei zu befördern.

 

Im Rahmen der Initiative „Starke Eltern-Starke Kinder: Runder Tisch gegen Kinderarmut“ wurden Probleme identifiziert und Ideen gesammelt, die die Mobilität von Familien betrifft. Leider fehlt die entsprechende Vernetzung mit dieser Initiative.

 

Einige Probleme wurden auf der Abschlussveranstaltung der Initiative für 2016 benannt: „Schulbusse fahren nur morgens und nachmittags. Aber was ist, wenn Unterrichtsausfall ist oder Angebote (AG´s) an den Schulen erst nach 16 Uhr stattfinden?

 

Es fehlt auch an ausreichend barrierefreien Verkehrsmitteln, wodurch die Mobilität z.B. mit Kinderwagen eingeschränkt wird.“

 

Weitere Hinweise finden sich in der Dokumentation der Veranstaltung vom 16.11.2016.

 

Das Mobilitätsticket ist keine Familienleistung. Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg für die Bahnen und Busse soll allen sozial schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden.

 

Die Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit laufen auch seit zum Teil sieben Jahren und haben sich sicherlich bewährt. Wir fordern, nach einer entsprechenden Evaluation, diese Projekte in eine Regelfinanzierung zu überführen.

 

Im Teil B sind weitere Projekte genannt, die seit Jahren gut laufen.

 

Trotzdem zu einigen Projekten Anmerkungen und Fragen, die auch Anregung für eine Evaluierung sein könnten.

 

B1 Familienbildung

 

Wenn die Kommune als „strategisches Organ zur Steuerung der lokalen – auch interkulturellen – Familienbildung“ der „wichtigste Partner der Landesregierung“ ist – wie wird die Partnerschaft umgesetzt?

 

Warum wird die Anzahl der „Lesestart-Sets“ nicht erhöht und über die Kitas verteilt? (nicht jede Familie ist in einem Netzwerk Gesunde Kinder)

 

Warum werden die Lesestart-Sets für 3jährige nicht erwähnt, die über die Bibliotheken verteilt werden? Warum werden diese auch nicht über die Kitas verteilt?

 

Wie wird mit dem Entwurf einer „Diskussionsgrundlage zur Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Brandenburg“ weitergearbeitet?

 

Warum können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Familien nicht durch Landesmittel bezuschusst werden? (Träger können bislang deshalb keine Familienbildungsurlaube anbieten)

 

B 2 Verbraucherbildung für Eltern

 

Ist das Projekt „Auskommen mit dem Einkommen“ das einzige, das sich ausdrücklich an Alleinerziehende in diesem Programm wendet?

 

B 3 Gesundheitsförderung und Prävention

Wie viele Brotboxen werden jährlich verteilt?

Biobrotaktion mit privatwirtschaftlicher Finanzierung – warum dann im Paket?

Wie sollen weitere Schulen mit dem Programm „Anschub-Transfer“ erreicht werden?

 

B 4 Förderung der Bildungschancen

 

Wie wird der Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler noch genutzt, seitdem es das BUT gibt?

Wie definiert das Land „einkommensschwache“ Familien?

Wie viel Schülerinnen und Schüler nutzen die Landesausbildungsförderung?

Wie viel Kinder werden durch das Programm „Musische Bildung für alle“ erreicht?

Was wird die Landesregierung unternehmen, um der Tatsache zu begegnen, dass 35 bis 40 % der Alleinerziehenden im ALG-II-Bezug noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben?

 

B 5 Familienerholung und Familienfreizeit

 

Im Jahr 2014 wurde der Zuschuss pro Person und pro Tag erhöht. Da die Gesamtfördersumme konstant geblieben ist, könne seitdem weniger Familien gefördert werden. Warum wird der finanzielle Ansatz für die Zuschüsse für Familienferienreisen nicht erhöht, nachdem in den letzten Jahren immer mehr Mittel ausgegeben worden sind?

 

Sind Alleinerziehende nicht auch Eltern? Warum werden sie auf S. 25 unter dem Punkt „Familienpass“ gesondert aufgeführt?

 

B 6 Familienfreundliche Kommune

Im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung des Wettbewerbs „Familien- und Kinderfreundliche Kommune 2015“ hat die Ministerin angekündigt, eine Veranstaltung in Form eines Workshops o.ä. durchzuführen, um „best-practice-Beispiele“ bekannt zu machen und die Erkenntnisse zu nutzen. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Wie wird die Nachhaltigkeit des Landeswettbewerbes „Familien- und Kinderfreundliche Kommune“ gewährleistet?

 

Wann wird ein Programm „Soziale Wohnungsbauförderung“ aufgelegt?

 

Matthias Milke

Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Brandenburg